Auswandern nach Sizilien mit staatlicher Unterstützung für den Existenzaufbau.
Italien unterstützt Menschen, die sich auf Sizilien eine Existenz aufbauen* möchten. Dazu zählen auch Ausländer, die ihren Wohnsitz im Süden Italiens haben. Diese Maßnahme (Bando) nennt sich „Resto al Sud„, was übersetzt so viel bedeutet wie „Ich bleibe im Süden“. „Süden“ bedeutet nicht nur Sizilien, sondern auch die Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien und Sardinien.
Diese Maßnahme existiert bereits seit 2017 und dauert noch bis einschließlich 2025. Seit dem wurde die Maßnahme immer wieder erweitert, sodass mehrere Personen die Möglichkeit haben, davon zu profitieren. Das bedeutet, dass nun auch Personen bis 55 Jahre an diesem Projekt teilnehmen können (früher bis 35 Jahre) und Fachleute, die bisher ausgeschlossen waren. Für das Jahr 2021 sind 92 Mio. Euro dafür vorgesehen.
Auswandern nach Sizilien mit staatlicher Unterstützung für den Existenzaufbau*
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) Sie haben Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in den Regionen Sizilien, Abruzzen, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien und Sardinien oder verlegen ihren Wohnsitz innerhalb von 60 Tagen dorthin.
b) Personen, die seit 21. Juni 2017 schon eine Geschäftstätigkeit ausüben oder in den letzten drei Jahren nicht bereits begünstigte anderer Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Förderung einer Selbständigkeit sind, bzw. innerhalb von 120 Tagen, im Falle eines Wohnsitzes im Ausland, gegründet wurden.
c) Sie dürfen keinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen haben.
d) Die Begünstigten der Maßnahme müssen ihren Wohnsitz während der gesamten Dauer der Finanzierung in den angegebenen Regionen beibehalten, und den betrieblichen Sitz während der gesamten Dauer der Finanzierung in einer der Regionen Süditaliens haben.
Um an die Gelder zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden. Es wird kontrolliert, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Es wird geprüft, ob auch die technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts gegeben sind. Innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags erhält man eine Antwort, ob das Projekt gefördert werden kann.
Erstattungsfähige Ausgaben
Nachfolgend sind die Ausgaben aufgelistet, die gefördert werden können:
- Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und/oder außerordentlichen Instandhaltung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Begünstigten bis zu einer Höchstgrenze von 30 %
- fabrikneue Maschinen, Anlagen und Geräte
- Computerprogramme und Dienstleistungen für Informationstechnologie und Telekommunikation (IKT) in Bezug auf die Produktions- und Managementbedürfnisse des Unternehmens
- Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betriebskapital, das mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit verbunden ist, bis zu einem Höchstbetrag von 20 %
- förderfähig sind Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfertig- und Fertigprodukte
- Versorgungsleistungen und Mieten für Gebäude, eventuelle Leasinggebühren
- Erwerb von Versicherungsgarantien, die für die finanzierte Tätigkeit zweckmäßig sind
Diese Ausgaben sind nicht beihilfefähig:
- Im Zusammenhang mit Gütern, die über das System des Finanzierungsleasings, Leasings und Leasebacks erworben wurden, mit Ausnahme von Leasinggebühren, die bis zur Frist für die Fertigstellung des Geschäftsprojekts anfallen
- Für den Kauf von Waren, die einem oder mehreren Gesellschaftern der die Vergünstigungen beantragenden Gesellschaft gehören, und im Falle von Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, auch deren Ehegatten oder Verwandten oder Schwiegereltern der Gesellschafter bis zum dritten Grad; die sich auf Investitionen für den reinen Ersatz von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen beziehen; durch den sogenannten „Turnkey-Vertrag“ durchgeführt; die sich auf interne Arbeitsaufträge beziehen;
- In Bezug auf gebrauchte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen;
- Notargebühren, Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf von Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme derjenigen, die für den im Ausgabenverzeichnis genannten Produktionszyklus oder für den bedingten Transport von Produkten unbedingt erforderlich sind;
- Mit einem Einheitsbetrag von weniger als 500,00 Euro (fünfhundert/00)pro Jahr) in Bezug auf die Planung, Beratung und Auszahlung von Bezügen an Mitarbeiter einzelner Unternehmen und Gesellschaften sowie an die Leitungs- und Kontrollorgane der Gesellschaften selbst.
So wird finanziert
50 % als nicht rückzahlbarer Beitrag; 50 % in Form eines zinslosen Darlehens, das von Kreditinstituten gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen gewährt wird. Das Darlehen muss innerhalb von insgesamt acht Jahren ab Gewährung der Finanzierung zurückgezahlt werden, davon müssen die ersten beiden Jahre vorzeitig getilgt werden.
Förderfähige Tätigkeiten
Förderfähig sind unternehmerische Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung von Waren im handwerklichen und industriellen Bereich oder auf die Erbringung von Dienstleistungen beziehen, ab 2019 auch freiberufliche Tätigkeiten.
Nicht förderfähige Tätigkeiten
Gewerbliche Tätigkeiten sind von der Finanzierung ausgeschlossen, mit Ausnahme des Verkaufs von Waren, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit hergestellt werden. Die Finanzierung kann nicht für Ausgaben im Zusammenhang mit der Planung, Beratung und Zahlung von Bezügen an Mitarbeiter von Einzelunternehmen und Gesellschaften sowie an die Leitungs- und Kontrollorgane der Gesellschaften selbst verwendet werden.
Nachfolgend nach Sparten aufgelistete Aktivitäten, die den finanzierbaren ATECO-Klassifizierungen entsprechen:
Was ATECO-Klassifizierung bedeutet können Sie hier nachlesen.
- FISCHEREI UND AQUAKULTUR
- LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND FISCHEREI
- GEWINNUNG VON MINERALIEN AUS STEINBRÜCHEN UND BERGWERKEN
- FERTIGUNGSTÄTIGKEITEN
- VERSORGUNG MIT ELEKTRIZITÄT, GAS, DAMPF UND KLIMAANLAGEN
- WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND SANIERUNGSMASSNAHMEN
- KONSTRUKTION
- GESCHÄFT UND EINZELHANDEL
- REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN UND MOTORRADEN
- TRANSPORT UND LAGERUNG
- BEHERBERGUNGS- UND GASTSTÄTTENGEWERBE
- INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN
- FINANZ- UND VERSICHERUNGSAKTIVITÄTEN
- REAL ESTATE ACTIVITIES
- BERUFLICHE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE TÄTIGKEITEN
- VERMIETUNG, REISEBÜROS, BUSINESS SUPPORT SERVICES
- AUSBILDUNG
- GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
- KÜNSTLERISCHE, SPORTLICHE, UNTERHALTSAME UND ERHOLSAME AKTIVITÄTEN
- ANDERE DIENSTLEISTUNGSTÄTIGKEITEN
Förderanträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt
Um förderfähig zu sein, muss das Projekt eine Mindestpunktzahl von 12 Punkten erreichen.
- Angemessenheit und Kohärenz der Fähigkeiten und Erfahrungen der Partner in Bezug auf die spezifische Aktivität, die das Geschäftsprojekt vorsieht (max. 8 Punkte)
- Fähigkeit zur Überwachung von technischen, produktiven und organisatorischen Prozessaspekten (max. 2 Punkte)
- Potenzial des Referenzmarktes. Wettbewerbsvorteil des Vorhabens und zugehörige Marketingstrategien (max. 4 Punkte)
- Technische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Vorhabens, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Ausgewogenheit, Relevanz und Kohärenz des Ausgabenprogramms (max. 6 Punkte)
- Bewertung der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der Garantie des Zentralen Fonds für KMU (JA oder NEIN)
Hier geht’s zur Maßnahme: https://incentivisicilia.it/?r=9Y* unten auf der Seite können weitere Informationen angefordert werden.
Auswandern nach Sizilien mit staatlicher Unterstützung für den Existenzaufbau. Nützen Sie die Möglichkeit, im Süden zu leben und gleichzeitig staatliche Hilfen für den Aufbau eines eigenen Unternehmens zu bekommen.
In bocca al lupo! Viel Glück!
Fragen, die Auswanderer noch beschäftigen, versuche ich hier zu beantworten.
*Quellen: https://incentivisicilia.it/?r=7h, https://incentivisicilia.it/?r=7o, https://incentivisicilia.it/?r=9Y