Lizenz zum Führen einer Waffe zur persönlichen Verteidigung

Lizenz zum Führen einer Waffe zur persönlichen Verteidigung. Im Moment befinden wir uns in einer schwierigen Zeit und manch einer macht sich Gedanken um seine Sicherheit.

In Italien gibt es ein Gesetz, dass das Führen einer Waffe zur persönlichen Verteidigung erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass Italien der wilde Westen schlechthin ist, denn nicht jeder bekommt die Erlaubnis dazu.

Um überhaupt Waffen zu besitzen, bedarf es einer Erlaubnis, dafür sieht das Gesetz eigene Regeln für Jagdwaffen, Sammlerwaffen, Sportwaffen und auch Waffen vor, die nicht auf den ersten Blick nach einer Waffe aussehen. Daher ist es nicht gestattet, außerhalb der eigenen Wohnung Waffen, eiserne Keulen oder eiserne Stöcke*, Knüppel, Schlagringe*, Stöcke mit einer scharfen Spitze, scharfkantige Stöcke, spitze und schneidende Gegenstände, also feststehende Messer*, auch sog. „Zweihandmesser*“ die beide Hände zum öffnen benötigen, o. ä. mit sich zu führen. Selbst Pfeffersprays* unterliegen bestimmten Gesetzen.

Lizenz zum Führen einer Waffe zur persönlichen Verteidigung – was sind die Voraussetzungen?

Um eine Genehmigung zum Tragen einer Waffe zur persönlichen Verteidigung zu erhalten, muss man volljährig sein und einen triftigen Grund haben, der das Bedürfnis zum Tragen einer Waffe rechtfertigt.

Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Bescheinigung über die psychophysische Eignung, ausgestellt von der örtlichen Gesundheitsbehörde des Wohnsitzes oder von den rechtsmedizinischen Ämtern und den Gesundheitseinrichtungen des Militärs und der Staatspolizei.
  • Bescheinigung über die Erlangung der technischen Fähigkeit*
  • Nachweise über diverse Zahlungen von Steuern, Gebühren u. a. für die Bescheinigung.
  • Unterlagen zum Nachweis der Notwendigkeit einer Bewaffnung.
  • Angaben zu den Personen, die im gleichen Haushalt leben.
  • “ Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen“ müssen nachweisen, dass sie einen Antrag auf Aufhebung ihres Status als Wehrdienstverweigerer beim Nationalen Amt für den öffentlichen Dienst gestellt haben.

Bei wem darf die Erlaubnis zum Tragen von Waffen verweigert werden:

  • Personen, die wegen nicht strafbarer Handlungen gegen Personen, die mit Gewalt begangen wurden, oder wegen Diebstahls, Raubes, Erpressung, Entführung zum Zwecke des Raubes oder der Erpressung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
  • Personen, die wegen Gewalttätigkeit oder Widerstand gegen die Staatsgewalt oder wegen Straftaten gegen die Persönlichkeit des Staates oder gegen die öffentliche Ordnung zu einer freiheitsbeschränkenden Strafe verurteilt worden sind.
  • Personen, die wegen Desertion in Kriegszeiten, auch wenn sie begnadigt wurden, oder wegen illegalen Tragens von Waffen verurteilt wurden.
  • Personen, die wegen anderer als der oben genannten Straftaten verurteilt wurden.
  • Personen, die ihre gute Führung nicht nachweisen können oder bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie Waffen nicht missbräuchlich verwenden.

Was sind triftige Gründe zum Tragen einer Waffe?

Nicht jeder, der meint einen triftigen Grund zu haben, findet Zustimmung beim Polizeipräsidenten. Er alleine entscheidet, was ein triftiger Grund ist. Das kann von der jeweiligen persönlichen Situation abhängig sein. Man sieht also, das Gesetz ist sehr beweglich in dem Punkt, was ein „nachgewiesener Bedarf“ ist.

Ein Polizeibeamter ist befugt, eine Erlaubnis zum Führen von Langwaffen zu erteilen (Waffenbesitzkarte) und der Polizeipräsident ist befugt, bei nachgewiesenem Bedarf eine Erlaubnis zum Führen von Revolvern oder Pistolen jeder Größe oder von Reizstoffgewehren mit einer Lauflänge von mindestens 65 cm zu erteilen (Waffenschein).

Wo gibt es den Antrag?

Das Antragsformular für die Erlaubnis zum Tragen einer Waffe ist bei den Polizeidienststellen, den Kommissariaten für öffentliche Sicherheit, oder online erhältlich.

Wie lange ist eine Genehmigung gültig?

Die vom Polizeipräsidenten ausgestellte Genehmigung erlaubt es, eine Waffe außerhalb der Wohnung zu tragen, und ist ein Jahr lang gültig.

Der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Lizenz eingereicht werden, und zwar mit sämtlichen o. g. Bescheinigungen, mit Ausnahme des Antrags auf Aufhebung des Status als Wehrdienstverweigerer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert