Wie kann ein Ausländer ohne Wohnsitz in Italien ein Fahrzeug zulassen?

Wie kann ein Ausländer ohne Wohnsitz in Italien ein Fahrzeug zulassen? Wer sich öfters und länger in Italien aufhält, der wünscht sich oft ein Fahrzeug, dass dauerhaft in Italien verbleibt.

Um in Italien ein Fahrzeug zulassen zu können, benötigt man einen Wohnsitz. Es ist etwas paradox, dass man als Ausländer eine Immobilie kaufen kann, aber kein Fahrzeug zulassen.

Wer es also geschafft hat, eine Immobilie in Italien zu kaufen, kann oder will unter Umständen noch lange nicht den Wohnsitz nach Italien verlegen. Ein Fahrzeug vor Ort zu haben, das möchten trotzdem viele. Denn nicht immer macht es Sinn, mit dem eigenen Fahrzeug die Reise zur eigenen Immobilie auf sich zu nehmen. Manchmal ist es praktischer nach Italien zu fliegen, und dann wäre es schön, wenn, vor allem in der teuren Hauptsaison, ein eigenes Fahrzeug in der Garage steht.

Ein Fahrzeug mit ausländischer Nummer darf nämlich höchstens ein Jahr in Italien verkehren, dann muss es außer Landes gebracht werden. Das besagt das Sicherheitsdekret von Salvini. Man fragt sich zwar, wer das kontrolliert, aber es reicht ein böser Nachbar mit guten Kontakten. Wenn man sich nicht daran hält, kann man mit hohen Strafen rechnen oder sogar nach 180 Tagen mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Wie kann man ohne Wohnsitz ein Fahrzeug in Italien zulassen?

Nicht-EU-Bürger können, genauso wie EU-Bürger, ein Fahrzeug in Italien zulassen, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di soggiorno) sind. Diese unterscheidet sich dahingehend, dass man mit einer Aufenthaltsgenehmigung seinen Wohnsitz im Heimatland nicht aufgeben muss.

Wie beantragt man eine Aufenthaltsgenehmigung?

Personen, die beabsichtigen, sich länger als drei Monate in Italien aufzuhalten, benötigen mit oder ohne Fahrzeug eine Aufenthaltserlaubnis.

Wo kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?

Die Aufenthaltserlaubnis wird vom Polizeipräsidium ausgestellt, in dem Gebiet, in dem der Ausländer wohnt, seinen Sitz hat.

Neben den persönlichen Daten benötigt man auch einen Personalausweis, die codice fiscale und den Grund für den Aufenthalt, außerdem vier Passbilder.

Der Aufenthaltstitel wird im Durchschnitt innerhalb von 60 Tagen nach Antragsstellung ausgestellt. Das gilt auch für die Verlängerung.

Wie viel kostet die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis?

Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis sind gestaffelt nach Dauer der Gültigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis ist mindestens drei Monate und längstens ein Jahr gültig. Die Kosten dafür belaufen sich von 80 Euro für drei Monate bis auf höchstens 200 Euro für eine einjährige Gültigkeit.

Die Gebühren sind auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu entrichten. Es gibt Ausnahmen, für die keine Gebühren fällig werden, diese betreffen nur Asylsuchende, etc.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *