Der italienische Führerschein

Der italienische Führerschein. Trotz Europa ist das Thema Führerschein nicht einheitlich geregelt. Wie sieht es also in Italien aus?

Obwohl es die Europäische Union schon seit 1993 gibt, ist es immer noch nicht gelungen, einheitliche Regeln zum Führerschein auf den Weg zu bringen. Deshalb werden wir uns heute notgedrungen die italienischen Regeln einmal näher anschauen.

Dauer der Gültigkeit des italienischen Führerscheins

Der wohl bedeutendste Unterschied zwischen einem deutschen Führerschein und einem Italienischen ist die Gültigkeit. Während man in Deutschland noch mit dattrigen 100 Jahren problemlos fahren dürfte, so wird das Alter in Italien zwar gewürdigt, aber beim Führerschein hört’s auf. Die Gültigkeitsdauer ist nämlich abhängig von der Kategorie des Führerscheins und dem Alter des Führerscheininhabers:

Alter des FührerscheininhabersAM-A1-A2-A
B1-B2-BE
C1-C-C1E-CECE zum Führen von Lastkraftwagen und Sattelschleppern
über 20 to
D1-D1E-D-DE
bis 50 Jahre10 Jahre5 Jahre5 Jahre5 Jahre
zwischen 50 und 60 Jahre5 Jahre 5 Jahre5 Jahre5 Jahre
zwischen 60 und 65 Jahre5 Jahre5 Jahre5 Jahre1 Jahr
zwischen 65 und 68 Jahre5 Jahre2 Jahre1 Jahr1 Jahr
zwischen 68 und 70 Jahre5 Jahre2 JahreHerabstufung auf C-LizenzHerabstufung auf C-Lizenz
zwischen 70 und 80 Jahre3 Jahre2 JahreHerabstufung auf C-LizenzHerabstufung auf C-Lizenz
über 80 Jahre2 Jahre2 JahreHerabstufung auf C-LizenzHerabstufung auf C-Lizenz

Bedingungen für die Verlängerung des Führerscheins

Wer seinen Führerschein verlängern möchte, der muss sich einer ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt bzw. einer Behörde unterziehen. Welches Gesundheitsamt bzw. Behörde, ist von der Führerscheinklasse abhängig, ebenso das Verfahren, welchem man sich unterziehen muss. Die Verlängerung beantragt der Arzt bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn die Ergebnisse in Ordnung waren. Ansonsten informiert er darüber, dass keine Verlängerung möglich ist. Der neue Führerschein wird direkt an den Antragsteller geschickt. Sonderfälle sind von dieser Vorgehensweise ausgenommen.

Im Falle von Diebstahl oder Verlust

Wenn ein Führerschein gestohlen wird oder verloren geht, muss der Verlust innerhalb von 48 Stunden bei einer Polizeidienststelle gemeldet werden. Es ist notwendig einen vorläufigen Führerschein zu beantragen, der so lange gültig ist, bis von der Kfz-Zulassungsstelle ein neuer Führerschein ausgestellt ist. Der vorläufige Führerschein ist allerdings nur in Italien gültig.

Änderung des Wohnsitzes

Anders als in Deutschland ist auf dem italienischen Führerschein auch der Wohnsitz vermerkt. Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss die Adresse auf seinem Führerschein ändern lassen. Dies kann aber mittels eines Formulars, gleichzeitig mit der Anmeldung, beim Einwohnermeldeamt geschehen.

iPatente mobile App

Um die Dienstleistungen des Portals für Autofahrer zu verbessern, wurde die App iPatente entwickelt, die den Dialog zwischen den Bürgern und der Kfz-Zulassungsstelle vereinfachen soll. Sie ermöglicht es, einen Benachrichtigungsdienst zu aktivieren, der über folgendes informiert:

– das nächste Ablaufdatum des Führerscheins

– etwaige Änderungen des Punktestands nach begangenen Vergehen im Straßenverkehr

– das Auslaufen des TÜV

– weitere nützliche Informationen (z. B. die Daten registrierter Sportboote mit allen relevanten Ablaufdaten).

Auch in Italien gibt es Punkte für Vergehen im Straßenverkehr

Jeder Führerscheininhaber bekommt zu Beginn seiner „Fahrerkarriere“ 20 Punkte auf seinem Konto gutgeschrieben. Je nach Vergehen werden nach einem Punktekatalog die fälligen Punkte abgezogen. Also nicht viel anders als in Deutschland.

Je nach Schwere des begangenen Verstoßes können zwischen einem und zehn Punkten abgezogen werden.

Für Fahranfänger verdoppeln sich in den ersten drei Jahren die Punkte, die sie für jeden Verstoß verlieren. Werden mehrere Verstöße gleichzeitig festgestellt, können bis zu 15 Punkte abgezogen werden. Handelt es sich jedoch um eine Straftat, die zur Aussetzung oder zum Entzug des Führerscheins führt, werden alle Punkte ohne Einschränkung abgezogen.

In jedem Fall können die Abzüge nur maximal null Punkte ergeben, ins Minus kann man also nicht abrutschen.

Die Punkte werden vom Führerschein der Person abgezogen, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes geführt hat.

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Bericht an den Eigentümer des Fahrzeugs oder, im Falle eines Unternehmens, an den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gesandt, der der Polizeibehörde, die den Verstoß festgestellt hat, innerhalb von 60 Tagen die Personalien der Person mitteilen muss, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes geführt hat. Wird diese Information nicht übermittelt, muss der Halter eine zusätzliche Verwaltungsstrafe zahlen, verliert aber keine Punkte.

Bei LKW-Fahrern, Taxifahrern und Fahrern von Mietfahrzeugen mit Fahrer (NCC) bezieht sich der Abzug auf die Berufslizenz, wenn feststellt wird, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug führte.

Bei Verlust aller Punkte

Im Falle des Verlustes aller Punkte müssen die Prüfungen wiederholt werden.

Wenn die Punktzahl Null beträgt, wird die Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung ausgelöst. Vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr erhält der Fahrer die Aufforderung, die Prüfungen für seinen Führerschein innerhalb von 30 Tagen zu wiederholen. Während dieser Zeit ist das Autofahren noch möglich. Wenn die Prüfungen nicht abgelegt oder nicht bestanden werden, wird der Führerschein auf unbestimmte Zeit entzogen. Nach bestandener Prüfung werden die ersten 20 Punkte im Führerschein neu vergeben.

So ermitteln Sie Ihren Führerschein-Punktestand

Jeder Führerscheininhaber kann seinen Punktestand rund um die Uhr in Echtzeit unter der Festnetz-Nummer 848782782 abfragen.

Verlorene Punkte wiederherstellen

Wer Punkte eingebüßt hat, aber noch nicht auf Null ist, der hat die Möglichkeit, an speziellen Kursen in Fahrschulen oder anderen vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zugelassenen Zentren teilzunehmen, um sein Konto wieder aufzufüllen.

Mit diesen Kursen kann man nachfolgende Punkte erhalten:

– 6 Punkte für Inhaber eines Führerscheins der Klassen AM, A1, A2, A, B1, B, BE

– 9 Punkte für Inhaber des Führerscheins C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, des Befähigungsnachweises KA und KB sowie des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC).

Ist die Punktzahl größer Null, kann die ursprüngliche Zahl von 20 wiederhergestellt werden, wenn seit dem letzten Verstoß zwei Jahre lang keine Straftat begangen wurde, die einen Abzug nach sich zieht.

Bonus für Wohlverhalten

Fahrer, die mindestens 20 Punkte haben, erhalten automatisch einen „Bonus“ von 2 Punkten für jedes zweite Jahr, in dem sie keinen Verstoß begangen haben, der zum Verlust von Punkten führt. Nach diesem System können maximal 30 Punkte erreicht werden.

Im Gegensatz dazu erhalten Führerscheinneulinge seit dem 13. August 2010 für jedes Jahr, in dem sie in den ersten drei Jahren keinen Verstoß begangen haben, der zum Verlust von Punkten führt, einen „Bonus“ von 1 Punkt, bis zu einem Maximum von insgesamt 3 Punkten.

Umtausch eines ausländischen Führerscheins

Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wird der Führerschein gegen ein italienisches Dokument umgetauscht. Die Vorgehensweise ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine EU- oder eine Nicht-EU-Lizenz handelt.

Umtausch des Führerscheins von einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Das Verfahren richtet sich an Fahrer, die im Besitz eines von einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellten Führerscheins sind und in Italien einen eingetragenen Wohnsitz oder einen ordentlichen Wohnsitz haben.

Führerscheine, die von Staaten ausgestellt wurden, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, sind den italienischen Führerscheinen gleichgestellt. Sie unterscheiden sich in Bezug auf ihr Verfallsdatum und insbesondere

– Wenn der EU-Führerschein ein in den Vorschriften der Europäischen Union festgelegtes Ablaufdatum hat, kann er bis zum Ablaufdatum weiter benutzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der ausländische Führerschein bei einer Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. In diesem Fall wird das ausländische Dokument eingezogen und an den ausstellenden Staat zurückgegeben. Die Umschreibung kann auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden, und der Fahrer erhält einen italienischen Führerschein mit der gleichen Gültigkeitsdauer wie der ausländische oder, wenn er eine ärztliche Verlängerungsbescheinigung vorlegt, einen italienischen Führerschein mit einer neuen Gültigkeitsdauer entsprechend dem Ablaufdatum in Italien;

– Wenn der EU-Führerschein kein Ablaufdatum hat, muss der ausländische Führerschein nach zwei Jahren ab dem Erwerb des eingetragenen Wohnsitzes oder des ordentlichen Wohnsitzes in Italien umgeschrieben werden.

Umschreibung eines Nicht-EU-Führerscheins

Inhaber eines Nicht-EU-Führerscheins dürfen die Fahrzeuge, zu denen der Führerschein sie berechtigt, bis zu einem Jahr nach Erwerb des Wohnsitzes führen.

Nach einem Jahr muss der Führerschein umgeschrieben werden, um im italienischen Hoheitsgebiet Fahrzeuge führen zu können. Dies ist möglich, wenn der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, ein Abkommen mit Italien unterzeichnet hat.

Eine Umstellung ohne Führerscheinprüfungen ist nur möglich, wenn

– der ausländische Führerschein vor der Wohnsitznahme in Italien erworben wurde

– der Inhaber des Führerscheins zum Zeitpunkt der Antragstellung seit weniger als vier Jahren in Italien ansässig ist (Personen, die seit mehr als vier Jahren in Italien ansässig sind, müssen die Wiederholungsprüfung ablegen).

2 thoughts on “Der italienische Führerschein

  1. Ich lebe nun fasst ein Jahr in Italien, 2013 erhielt ich ein Fahrverbot von einem Monat in Deutschland. Bekam Auflagen, aber ich zog in die USA. In Deutschland könnte ich nun meinen Führerschein zurückbekommen, aber ich lebe nicht in Deutschland. Ich bin im Besitz eines US Führerscheins. Den umzutauschen ist mit einer eingeschränkten Prüfung möglich.
    Nun meine Frage: Kann ich den US Führerschein mit der verlangten eingeschränkten Prüfung umtaufen unter den gegebenen Umstände im Jahr 2013. Es handelte sich 2013 nicht um eine Straftat sondern um eine Ortungswidrigkeit.
    Danke im Voraus, Torsten

    1. Hallo Torsten,
      ich bin kein Führerscheinspezialist, aber ich würde an deiner Stelle einmal in ein „ACI“ Büro gehen. Die können dir eventuell weiterhelfen.
      Viel Erfolg
      Claudia

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