Was müssen im Ausland lebende Rentner beachten?

Was müssen im Ausland lebende Rentner beachten? Wer als Rentner auswandert, oder im Ausland lebend Bezieher einer deutschen Rente wird, der hat einiges zu beachten.

Da lese ich immer wieder in Foren die Fragen von Rentnern, was sie beachten müssen, wie das mit der Rente läuft und so weiter. Ich dachte mir dann, warum fragen die denn alle in Foren und gehen nicht einfach zur Rentenversicherung und lassen sich dort die Fragen beantworten?

Seit gestern frage ich mich das nicht mehr! Es ist tatsächlich ein Unterfangen, das endlos scheint und nicht nur nervenaufreibend ist, sondern auch ganz schön Geduld verlangt.

Termin bei der Rentenversicherung

Da ich aktuell in Deutschland bin, will ich die Gunst der Stunde nutzen und einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren, damit ich richtige Informationen aus erster Hand habe. Leider muss ich gleich vorwegnehmen, dass die Antworten nicht ganz dem entsprechen, was ich erwartet habe. Es wäre wohl besser gewesen, ohne Erwartungen in den Termin zu gehen.

Wartezeit für den Termin sind sechs Wochen. Im Nachhinein wundert mich das nicht, denn es gibt nur vier Schalter und der Andrang ist groß.

Der Herr, dem ich zugeteilt werde, ist sehr nett, also da gibt’s nichts zu meckern. Er versucht auch meine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, schickt aber immer voraus, dass es Fälle gibt, die einen persönlichen Termin unabdingbar machen. Also, es bleibt wohl niemandem erspart, trotz allem, seine persönliche Situation mit einem Rentenberater zu besprechen.

Da sitze ich also mit meinen Fragen und lege los:

Wer bekommt Rente?

Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung hat nur der, der mindestens fünf Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat. Hat man nun aber auch im Ausland Rentenpunkte erwirtschaftet, so werden diese kumuliert. Ein Antrag auf Rente in Deutschland lohnt sich also auch dann, wenn man nur ein paar Jahre dort gearbeitet hat, aber weitere Jahre im Ausland, die man alle natürlich nachweisen muss.

Wo muss ein Rentner seine Steuererklärung machen?

Ein Rentner muss seine Steuererklärung dort machen, wo er steuerpflichtig ist. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, deshalb sollte man sich unbedingt bei seinem Finanzamt oder einem Steuerberater informieren, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Was müssen Personen tun, die bereits ausgewandert sind und dann Rentner werden?

Es ist vollkommen egal, ob man noch in Deutschland lebt, oder schon ausgewandert ist. Rentner müssen ihre Rente beantragen, denn diese wird nicht automatisch ausbezahlt. Die Beantragung kann auch online über die Homepage der Rentenversicherung erfolgen.

Krankenversicherung im Ausland

Wer in Deutschland pflichtversichert war, der bleibt es auch in Italien über die gesetzliche deutsche Krankenversicherung oder seine private Krankenversicherung.

Freiwillig Versicherte können unter Umständen einen Zuschuss der Rentenversicherung zu ihrer Krankenversicherung erhalten.

Zum Thema Krankenversicherung gibt es aber in Kürze einen extra Post. Es kommt allerdings darauf an, wie lange ich noch auf die Beantwortung meiner Email warten muss!

Wer sollte unbedingt ein persönliches Gespräch mit seinem Rentenberater führen?

Einen Termin mit der Rentenversicherung sollten alle vor ihrer Auswanderung vereinbaren, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, oder zusätzlich einen Rentenanspruch im Ausland haben, oder eine Hinterbliebenenrente beziehen. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an, denn es könnte unter bestimmten Umständen sogar eine Kürzung der Rente nach sich ziehen.

Wo sich die Rentenversicherung flexibel zeigt

Wo sich die Rentenversicherung flexibel zeigt:

  • Im Ausland muss man postalisch erreichbar sein, das kann auch eine Adresse von Bekannten oder Freunden sein.
  • Es ist auch möglich, einen Bevollmächtigten mit dem Thema Rente zu beauftragen, das ist oft dann notwendig, wenn Italiener in Deutschland gearbeitet haben und in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, aber die deutsche Sprache nicht mehr, oder nur unzureichend sprechen.
  • Die Rente wird nicht nur auf ein deutsches Bankkonto überwiesen, es darf auch ein ausländisches Bankkonto sein. Entstehen aber Gebühren für die Überweisung auf das ausländische Konto, so sind diese vom Rentner zu tragen.

Lebensbescheinigung

Damit die Angehörigen nicht weiter Rente beziehen, obwohl der Rentner schon jahrelang unter der Erde liegt, muss jeder Rentner, der im Ausland lebt, eine Lebensbescheinigung vorlegen. Das heißt, ein Arzt bescheinigt, dass der Rentner noch am Leben ist. Diese Bescheinigung muss einmal jährlich der Rentenversicherung vorgelegt / zugeschickt werden. Diese muss nicht auf Deutsch übersetzt werden. Die Bescheinigung kann aber nicht von einem Bevollmächtigten beigebracht werden, sondern nur vom Rentner selbst.

Was, wenn die deutsche Rente unter dem deutschen Sozialhilfesatz liegt?

Wenn ein Rentner in Deutschland lebt, seine Rente aber unter dem Sozialhilfesatz liegt, dann kann er einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, mit der die Rente bis zum Sozialhilfesatz aufgestockt wird. Wie sieht das aber aus, wenn man im Ausland lebt?

Wer diesen Antrag stellt, der wird vom Sozialamt sehr genau auf Herz und Nieren geprüft. Wenn klar ist, dass ein Rentner oder ein Rentnerehepaar einen Zweitwohnsitz im Ausland haben, dann kann man davon ausgehen, dass man für das deutsche Sozialamt zu reich ist und keine Aufstockung erhält.

Wer allerdings im europäischen Ausland seinen Erstwohnsitz hat, der bekommt sowieso nichts, denn die Aufstockung steht nur in Deutschland lebenden Rentnern zu.

Rentnerehepaare werden immer zusammen betrachtet. Es nützt also nichts, wenn man den Ehepartner vorschiebt, der weniger Rente bezieht.

Und sonst?

Vielleicht noch erwähnenswert, Stand heute, Februar 2024, sind keine Änderungen vorgesehen.

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